Absetzung für Abnutzung (AfA) für so gut wie alle Wirtschaftsgüter möglich
Abschreibungen sind für dich ein wichtiges Instrument in der Buchhaltung und Steuererklärung, mit dem du die Kosten für Anschaffungen von Anlagegütern (z. B. Maschinen, Fahrzeuge oder Computer) über mehrere Jahre verteilen kannst. Dadurch wird der Wertverlust dieser Güter – etwa durch Abnutzung – realistisch dargestellt. Die Abschreibungszeiträume für verschiedene Wirtschaftsgüter werden in den sogenannten AfA-Tabellen festgelegt. Diese Tabellen geben die typische Nutzungsdauer vor, auf deren Basis die jährliche Abschreibung berechnet wird.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt die AfA-Tabellen kostenlos online zur Verfügung. Du findest die Tabellen auf der Website des BMF unter der Rubrik „Themen > Steuern > Abschreibungstabellen“. Buchhaltungsprogramme (wie DATEV, Lexware oder WISO) haben die AfA-Tabellen integriert, sodass du direkt darauf zugreifen kannst. Es gibt allgemeine Tabellen sowie branchenspezifische Versionen (z. B. für das Baugewerbe, den Einzelhandel oder die Gastronomie).
Das musst du bei Grundstücken beachten
Abschreibungen kannst du immer nur für die Anschaffungskosten vornehmen, die auf das Gebäude entfallen. Die Kaufpreisaufteilung gilt dabei nicht nur für den Kaufpreis selbst, sondern auch für die Anschaffungsnebenkosten wie beispielsweise die Gebühren für den Notar oder die Grunderwerbsteuer. Die Anschaffungskosten für das Grundstück bleiben stets unberücksichtigt. Das liegt daran, dass der Grund und Boden keiner Abnutzung unterliegt.