Diese Aufwendungen kannst du geltend machen
Grund zur Freude: 100 % der Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind als Betriebsausgabe oder Werbungskosten von den Einkünften abziehbar, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit von dir bildet.
Weißt du noch gar nicht, ob du dein Arbeitszimmer überhaupt steuerlich geltend machen kannst? Wenn nicht, teste es in Teil 1 „Arbeitszimmer geltend machen? Nur unter diesen Voraussetzungen“.
Zu den steuerlichen absetzbaren Aufwendungen deines Arbeitszimmers gehören:
- alle Aufwendungen für die Einrichtung. Diese kannst du in ihrer vollen Höhe geltend machen.
- alle anteiligen Aufwendungen, die im Zusammenhang zu deiner Wohnung entstehen. Hierbei kann es sich auch um Renovierungskosten für dein Haus handeln, wenn die Aufwendungen allen Räumen zuzurechnen sind. Dies sind insbesondere folgende Aufwendungen:
Abziehbare Aufwendungen für das Arbeitszimmer
Voll abzugsfähig | Anteilig abzugsfähig |
Tapeten | Miete |
Teppiche | Gebäudeabschreibung |
Fenstervorhänge | Schuldzinsen für Darlehen zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes anfallen |
Gardinen | Wasser-, Strom- und Heizungskosten |
Lampen | Reinigungskosten |
Schreibtisch | Grundbesitzabgaben |
Stühle | Gebäudeversicherung |
Computer | Renovierungskosten |
Anschlüsse (zuzüglich Aufwendungen für deren Aufwendungen für deren Verlegung) | |
Reparaturkosten im Zusammenhang mit der Einrichtung des Homeoffice |