DARUM GEHT ES
Wir leben im Zeitalter der Elektronik, d. h., du kannst deine Buchführung nicht nur elektronisch erstellen, sondern auch in externen Clouds speichern. Machst du das, sind die Gebühren für die Cloud oder Datenbank eine Betriebsausgabe für dich. Dies gilt aber nicht nur für die Buchführung. Speicherst du andere betriebliche Daten in einer externen Cloud oder Datenbank, sind auch hier die Kosten eine Betriebsausgabe.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Du erhältst keine ordnungsgemäße Rechnung. Bei variablen Abrechnungsmodellen (z. B. Speicherplatz, Nutzeranzahl) kann es unklar sein, welcher Anteil beruflich oder privat genutzt wurde. Wenn die Cloud-Dienste nicht eindeutig beruflich genutzt werden, kann der Abzug verweigert werden. Viele Cloud Anbieter haben ihren Sitz im Ausland, was zu Problemen mit der korrekten steuerlichen Behandlung (z. B. Reverse-Charge-Verfahren) führen kann.
Prüfe ruhig die Möglichkeit der Cloud-Nutzung. Sie kann billiger sein als die Speicherung der Daten auf dem eigenen Computer. Zudem sind die Daten in der Cloud besser vor Verlust geschützt.