Verpflegungspauschalen bei Geschäftsreisen
Grundsätzlich musst du Betriebsausgaben, die du als selbstständiger Unternehmer steuermindernd geltend machen möchtest, einzeln nachweisen können. Nicht in diesem Fall:
Bist du als selbstständiger Unternehmer, egal ob haupt- oder nebenberuflich, geschäftlich unterwegs, stehen dir pauschale Betriebsausgaben in Form von Verpflegungsmehraufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG) zu. Diese betragen:
