Diese Aufwendungen für das Arbeitszimmer kannst du geltend machen
Lies auch die anderen Teile unserer Serie „Homeoffice im Steuerrecht“
Teil 1: Wichtige Voraussetzungen für dein Arbeitszimmer: Kosten absetzen leicht gemacht
Teil 3: Pauschalen und Abzüge nutzen: So sparst du effektiv bei deinen Arbeitszimmerkosten
Wie wir aus Teil 1 unserer Serie „Homeoffice im Steuerrecht“ wissen, sind 100 % der Aufwendungen für das Arbeitszimmer als Betriebsausgabe oder Werbungskosten von den Einkünften abziehbar, wenn dieses den Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit bildet. Zu den steuerlich absetzbaren Aufwendungen deines Arbeitszimmers gehören alle Aufwendungen für die Einrichtung. Diese kannst du in ihrer vollen Höhe geltend machen.
Dazu kommen alle anteiligen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit deiner Wohnung entstehen. Hierbei kann es sich auch um Renovierungskosten für dein Haus handeln, wenn die Aufwendungen allen Räumen zuzurechnen sind. Dies sind insbesondere folgende Aufwendungen: