Halte deine Ausgaben im Blick: Diese Kosten kannst du für dein Homeoffice voll und anteilig absetzen

Im 2. Teil unserer Serie „Homeoffice im Steuerrecht“ erfährst du alles Wichtige über die steuerlichen Absetzmöglichkeiten für dein Arbeitszimmer. Du erhältst wertvolle Tipps, wie du deine Aufwendungen optimal geltend machen kannst, um deine Steuerlast zu senken. Zudem werden die Unterschiede zwischen voll abzugsfähigen und anteilig abzugsfähigen Kosten erklärt. Praktische Beispiele und eine detaillierte Anleitung zur Berechnung des Aufteilungsschlüssels helfen dir, die steuerlichen Vorteile effizient zu nutzen. Das Verständnis dieser Aspekte kann nicht nur finanziell entlasten, sondern auch zu einer besseren Planung deines Homeoffice beitragen.

Jörg Wilde

25.10.2024 · 6 Min Lesezeit

Diese Aufwendungen für das Arbeitszimmer kannst du geltend machen

Lies auch die anderen Teile unserer Serie „Homeoffice im Steuerrecht“



Teil 1: Wichtige Voraussetzungen für dein Arbeitszimmer: Kosten absetzen leicht gemacht

Teil 3: Pauschalen und Abzüge nutzen: So sparst du effektiv bei deinen Arbeitszimmerkosten

Wie wir aus Teil 1 unserer Serie „Homeoffice im Steuerrecht“ wissen, sind 100 % der Aufwendungen für das Arbeitszimmer als Betriebsausgabe oder Werbungskosten von den Einkünften abziehbar, wenn dieses den Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit bildet. Zu den steuerlich absetzbaren Aufwendungen deines Arbeitszimmers gehören alle Aufwendungen für die Einrichtung. Diese kannst du in ihrer vollen Höhe geltend machen.

Dazu kommen alle anteiligen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit deiner Wohnung entstehen. Hierbei kann es sich auch um Renovierungskosten für dein Haus handeln, wenn die Aufwendungen allen Räumen zuzurechnen sind. Dies sind insbesondere folgende Aufwendungen:

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