DARUM GEHT ES
Arbeitest du in deiner Wohnung, hast aber kein Arbeitszimmer, kannst du die Homeoffice-Tagespauschale von 6 €, höchstens 1.260 € im Wirtschafts- oder Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Dies entspricht 210 Tagen im Jahr. Die einzige Bedingung ist, dass du an diesem Tage auch im Homeoffice tätig bist. Die Pauschale vereinfacht die steuerliche Geltendmachung, da keine detaillierten Belege über Strom- oder Heizkosten nötig sind.
Du kannst die Homeoffice-Pauschale oft zusätzlich zu anderen Werbungskosten wie Arbeitsmaterialien oder Fortbildungen geltend machen.
Ausnahme: Steht dir für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kannst du auch die Tagespauschale geltend machen, wenn du die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausübst.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Du musst ggf. die Tage für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitstätte kürzen.
Achte darauf, dass Du für denselben Tag nicht sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch Fahrtkosten zur Arbeitsstätte abrechnest.
Du dokumentierst nicht, wie viele Tage tatsächlich von zu Hause gearbeitet wurde
Hast du nur geringe Kosten für dein tatsächliches Arbeitszimmer, solltest du ggf. die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen.