DARUM GEHT ES
Hast du einen gebrauchten Firmenwagen erworben oder ist der Firmenwagen bereits abgeschrieben, kann die Anwendung der 1-%-Regelung bei dir zu einem ungerechten steuerlichen Ergebnis führen. Für eine gerechtere Besteuerung kannst du selbst sorgen, indem du die Kostendeckelung anwendest.
Das bewirkt die Kostendeckelung: Der Betrag, den du als Anteil für die private Pkw-Nutzung zu versteuern hast, ist nicht höher als deine entstandenen Kfz-Kosten.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Du hast die Fahrzeugkosten für das Fahrzeug nicht gesondert aufgezeichnet. Aus diesem Grunde sind die Fahrzeugkosten, die auf das Fahrzeug entfallen, nicht vollständig zu ermitteln.
Bei der Umsatzsteuer findet die Kostendeckelung nicht statt. Hier besteht aus Sicht des Fiskus immer die Möglichkeit, die Bemessungsgrundlage sachgerecht zu schätzen.
Ordne in deiner Buchführung die Fahrzeugkosten immer einem Fahrzeug zu. Entweder du nimmst im Buchungstext die Eintragung des Kennzeichens vor oder du legst eigene Buchungskonten an.