DARUM GEHT ES
Willst du dir beispielsweise die hohen Anschaffungskosten für ein benötigtes betriebliches Wirtschaftsgut sparen, kannst du diese auch leasen. Die vereinbarten Leasingraten sind dann, wenn sie anfallen, eine Betriebsausgabe.
Musst du eine Leasingsonderzahlung entrichten, hängt der Zeitpunkt der steuerlichen Betriebsausgabe davon ab, nach welcher Form du deinen Gewinn ermittelst:
Bilanz: Hier ist die Leasingsonderzahlung über einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auf die gesamte Leasinglaufzeit aufzuteilen.
EÜR: Die Leasingsonderzahlung ist im Zeitpunkt der Zahlung voll abzugsfähig.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Bilanzierung: Die Leasingsonderzahlung wird nicht über den Leasingzeitraum verteilt.
EÜR: Bei der Ermittlung der Kostendeckelung im Zusammenhang mit der 1-%-Regelung kannst du die Leasingsonderzahlung auf den gesamten Leasingzeitraum verteilen.
Steuerrechtlich ist das Leasing kein großes Thema, wirtschaftlich aber schon. Geleaste Wirtschaftsgüter bilden keine Sicherheit für dein Unternehmen, wenn du eine Finanzierung benötigst, da dir das Wirtschaftsgut nicht gehört. Du solltest also genau überlegen, welche oder wie viele Wirtschaftsgüter du leasen willst.