DARUM GEHT ES
Bezieht sich die Steuerberatung auf Sonderausgaben, auf Fragen deiner Einkommensteuerveranlagung oder Kindergeldangelegenheiten oder Ähnliches, ist sie nicht abzugsfähig. Nur wenn ein Zusammenhang mit deinen Einkünften besteht, kannst du die dafür entstandenen Steuerberatungskosten bei diesen Einkünften geltend machen.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Die Beratungskosten betreffen Vorgänge deiner privaten Vermögensebene. Steuerberatungskosten müssen in berufliche (betriebsbezogene) und private Anteile aufgeteilt werden. Privat veranlasste Kosten (z. B. Erstellung der privaten Steuererklärung) sind nicht absetzbar. Kosten für Rechtsberatung oder wirtschaftliche Beratung, die nicht steuerlich veranlasst sind, können nicht automatisch als Steuerberatungskosten abgesetzt werden.
Sorge dafür, dass aus der Rechnung genau hervorgeht, für welche Einkünfte der Steuerberater die Gebühren verlangt. Optimal ist es, wenn du für die betrieblichen Steuerberatungskosten eine gesonderte Rechnung erstellen lässt. Dann musst du nichts mühsam aufteilen.