Warum du Unterlagen aufbewahren musst
Für dich als Angehöriger eines freien Berufs oder als Kleinunternehmer, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, gelten grundsätzlich nicht die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten für Kaufleute. Doch das Steuerrecht verlangt auch von dir, Dokumente aufzubewahren. Verletzt du deine Aufbewahrungspflichten, drohen (überhöhte) Schätzungen durch das Finanzamt oder Bußgelder. Für deine private Einkommensteuererklärung gibt es keine Aufbewahrungsfristen. Doch es ist sinnvoll, für deine Einkommensteuererklärung relevante Unterlagen bis zum Ende der Festsetzungsfrist aufzubewahren. So bist du im Falle einer Nachfrage durch das Finanzamt auf der sicheren Seite.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 will das Finanzamt keine Belege mehr mit deiner Steuererklärung haben. Nur auf Anforderung musst du diese dem Sachbearbeiter zur Prüfung übersenden. Daher bewahrst du aus steuerlichen Gründen deine Unterlagen für den Fall von Rückfragen oder einer Betriebsprüfung auf. Der Sachbearbeiter oder Prüfer kann, sollte bei ihm der Verdacht einer Steuerhinterziehung aufkommen, bis zu 10 Jahre zurück prüfen.
Besonders wenn du dich nichts haben zuschulden kommen lassen, gilt: Unterlagen, die du aufbewahrst, können dazu beitragen, deine Unschuld zu belegen.