Alte Unterlagen vernichten

Wie du in deinem Büro Platz schaffst und gleichzeitig bei Betriebsprüfungen auf der sicheren Seite bist

Jeder Unternehmer benötigt Platz für seine Dokumente. Unterlagen, die für deine Steuererklärungen relevant sind, musst du nämlich aufbewahren – egal, ob du bereits das papierlose Büro realisiert hast oder auf die konventionelle Aktenablage in Papierform vertraust. Dazu brauchst du Platz im Schrank für deine Aktenordner oder auf deinem PC sowie Server für die Datensicherung. Dokumente, die du nicht mehr benötigst, kannst du vernichten und das solltest du auch tun. Jedes Jahr zum Frühjahrsputz stellt sich die Frage: Wie lange musst du welche Unterlagen aufheben? Wann kannst du was entsorgen? Genau über die Aufbewahrungsfristen Bescheid zu wissen, hilft, Ordnung in deinem Büro zu halten, ohne steuerliche Nachteile durch Schätzungen oder Bußgelder befürchten zu müssen. Ich gebe dir einen Überblick über diejenigen Dokumente, die du im Jahr 2024 vernichten kannst.

Maik Czwalinna

08.05.2024 · 11 Min Lesezeit

Warum du Unterlagen aufbewahren musst

Für dich als Angehöriger eines freien Berufs oder als Kleinunternehmer, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, gelten grundsätzlich nicht die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten für Kaufleute. Doch das Steuerrecht verlangt auch von dir, Dokumente aufzubewahren. Verletzt du deine Aufbewahrungspflichten, drohen (überhöhte) Schätzungen durch das Finanzamt oder Bußgelder. Für deine private Einkommensteuererklärung gibt es keine Aufbewahrungsfristen. Doch es ist sinnvoll, für deine Einkommensteuererklärung relevante Unterlagen bis zum Ende der Festsetzungsfrist aufzubewahren. So bist du im Falle einer Nachfrage durch das Finanzamt auf der sicheren Seite. 

Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 will das Finanzamt keine Belege mehr mit deiner Steuererklärung haben. Nur auf Anforderung musst du diese dem Sachbearbeiter zur Prüfung übersenden. Daher bewahrst du aus steuerlichen Gründen deine Unterlagen für den Fall von Rückfragen oder einer Betriebsprüfung auf. Der Sachbearbeiter oder Prüfer kann, sollte bei ihm der Verdacht einer Steuerhinterziehung aufkommen, bis zu 10 Jahre zurück prüfen. 

Besonders wenn du dich nichts haben zuschulden kommen lassen, gilt: Unterlagen, die du aufbewahrst, können dazu beitragen, deine Unschuld zu belegen.  

Du möchtest den Beitrag lesen, aber hast noch keinen Zugriff?

Teste jetzt „Mein Steuer-Pilot“ und erhalte Zugriff auf eine Vielzahl von Spartipps, Mustervorlagen und Checklisten, um deine Steuern in den Griff zu bekommen!