Arbeitszimmer geltend machen

Häusliches Arbeitszimmer von Arbeitnehmenden: So umgehst du steuerliche Fallstricke

Entdecke in diesem Beitrag essentielle Steuertipps für die Vermietung von Arbeitszimmern an deine Arbeitnehmer. Tauche ein in die vielschichtige Welt der steuerlichen Behandlung von Mietzahlungen und erfahre, wie du diese geschickt gestalten kannst. Von den verschiedenen Interessenlagen bis hin zu den steuerlichen Auswirkungen – hier erfährst du, wie du Stolperfallen umgehst und optimale Entscheidungen triffst. Du brauchst erst noch die Basics? Erfahre, ob du dein Arbeitszimmer überhaupt steuerlich geltend machen kannst und welche steuerlichen Vorteile du ziehen kannst.

Jörg Wilde

15.07.2025 · 4 Min Lesezeit

Besonderheiten für Telearbeitsplätze/ Arbeitszimmer bei Arbeitnehmenden

Die OFD Niedersachsen hat in einer Verfügung Abgrenzungskriterien für Telearbeitsplätze erarbeitet. Dabei steht der zeitliche Nutzungsumfang des Arbeitsplatzes im Vordergrund.

Telearbeitsplätze/Arbeitszimmer deiner Arbeitnehmenden

5-Tage-HomeofficeArbeitet dein Arbeitnehmer ausschließlich in seinem Arbeitszimmer und gibt es in deinem Büro keinen Arbeitsplatz für ihn, befindet sich sein Tätigkeitmittelpunkt zu Hause. Er kann die Aufwendungen für das Arbeitszimmer im vollen Umfang abziehen.
3-Tage-HomeofficeSind die Arbeiten deines Arbeitnehmers im Arbeitszimmer und in deinem Büroräumen qualitativ gleichwertig, kann er die Aufwendungen für das Arbeitszimmer vollständig bei den Werbungskosten geltend machen, wenn er seine Tätigkeit überwiegend (mindestens 3 Tage in der Woche) im Arbeitszimmer ausführt.
2-Tage-HomeofficeSind die Arbeiten deines Arbeitnehmers in seinem Arbeitszimmer und Büro qualitativ gleichwertig, führt er diese Arbeiten aber überwiegen im Büro aus (mindestens 3 Tage in der Woche), liegt der Tätigkeitsschwerpunkt am Arbeitsplatz. Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind nicht abziehbar. Beachten Sie aber die Homeoffice-Pauschale

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