Sponsoring, Geschenk oder Spende?
Oft sponsern Unternehmer Aktivitäten anderer, beispielsweise Sport- oder Kunstvereine oder einzelne Events. Sie versprechen sich dadurch einen gewissen Werbeeffekt. Bei entsprechenden Veranstaltungen gibt es dann für den Sponsor oft Eintrittskarten für VIP-Logen (Logen für very important persons). Das wird durch sogenannte Sponsoringverträge geregelt, die zwischen den Beteiligten abgeschlossen werden.
Sehr zum Leidwesen der Steuerfachleute werden solche Verträge meist nicht so eindeutig abgeschlossen, dass genau zwischen Geschenken, Spenden und dem eigentlichen Sponsoring unterschieden werden kann.
Daher hat das BMF festgelegt, dass ein Gesamtbetrag, der neben der Werbeleistung auch die Überlassung von Eintrittskarten und Bewirtung in einer VIP-Loge umfasst, wie folgt pauschal aufgeteilt werden kann (Schr. v. 22.8.2005, Az. IV B 2 – S 2144-41/05):