Häusliches Arbeitszimmer
Den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers nutzt dein Finanzamt dann, wenn du einen für deine berufliche oder betriebliche Tätigkeit eingerichteten Raum in deiner Privatwohnung hast. Eine Arbeitsecke oder das Schlafzimmer sind dabei nicht ausreichend.
Für ein Arbeitszimmer kannst du bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die gesamten Aufwendungen geltend machen, jedoch nur, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Dies gilt auch dann, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Die Voraussetzungen für das Vorhandensein eines häuslichen Arbeitszimmers sind: