Wann bist du eigentlich Kleinunternehmer?
Wenn du nebenberuflich tätig bist, werden sich möglicherweise deine Umsätze in Grenzen halten. Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer musst du die Umsatzsteuer auf deine Umsätze nicht an das Finanzamt abführen (§ 19 UStG). Im Gegenzug dazu kannst du auch keine dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

*Betragen deine Umsätze wider Erwarten doch mehr als 50.000 €, spielt das keine Rolle für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung.