Umsatzsteuer im Onlinehandel (Teil 1 von 3)

So trübt das Finanzamt deinen Onlineshop-Erfolg nicht

In unserer 3-teiligen Serie „Umsatzsteuer im Onlinehandel“ tauchen wir gemeinsam ab in die Handlungsstrategien und steuerlichen Stolperfallen, die dir bei deinem Onlinehandel begegnen können. Das Finanzamt schaut auch hier wie immer ganz genau hin. Im 1. Teil beschäftigen wir uns mit der Frage, warum du genau differenzieren solltest, an wen du deine Waren verkaufst und wohin zu sie lieferst. Lerne, wie du die Chancen im Onlinegeschäft voll ausschöpfst und dein Unternehmen auf solide steuerliche Grundlagen stellst. Ein unverzichtbarer Leitfaden für jeden, der im E-Commerce durchstarten will.

Jörg Wilde

04.01.2024 · 7 Min Lesezeit

Warum du den Onlinehandel im Inland von dem im Ausland unterscheiden musst

Teil 2 unserer Serie beantwortet dir die Frage, warum es so wichtig ist, dass du zwischen deinen Verkäufen im In- und Ausland unterscheiden solltest. Denn wenn du deine Waren über das Internet vertreibst, ist der Ertrag, den du erzielst, grundsätzlich in Deutschland ertragsteuerpflichtig. Umsatzsteuerlich musst du jedoch genauer differenzieren, wohin deine Waren gehen. Die folgende Grafik zeigt dir, warum das so ist: 

Die Grafik zeigt dir, wie unterschiedlich deine Lieferungen an deine Kunden im In- und Ausland umsatzsteuerlich behandelt werden. Ich verrate dir kein Geheimnis, wenn ich dir sage, dass der Fiskus gerade auf diese Geschäfte ein Auge geworfen hat.

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