Was private Aufwendungen mit deiner Einkommensteuer zu tun haben
Deine Aufwendungen, die dazu dienen Einkünfte zu erzielen, sind entweder Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Du kannst sie von deinen Einnahmen abziehen und damit deinen steuerlichen Gewinn mindern – damit auch deine Einkommensteuerlast. Private Aufwendungen bleiben bei der Gewinnermittlung außen vor.
Einige private Aufwendungen kannst du aber in einem späteren Schritt auf dem Weg zur Ermittlung deiner ganz persönlichen Einkommensteuer berücksichtigen.
Für diese Einkünfte erhältst du den Altersentlastungsbetrag
Vom Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) kannst du profitieren, wenn du vor Beginn des Kalenderjahres, um das es geht, das 64. Lebensjahr vollendet hast. Das Finanzamt zieht ihn von der Summe deiner Einkünfte ab. Dadurch vermindert er dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Einkommensteuerlast.