Was lieferst du wohin?
Im 1. Teil unserer Serie „Umsatzsteuer im Onlinehandel“ hast du bereits erfahren, dass es wichtig ist zu wissen, wie du über deinen Onlineshop Waren in Deutschland verkaufst. Nun sehen wir, was passiert, wenn du deine Waren ins Ausland verkaufst.
Verkaufst du deine Waren an einen Abnehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder im Drittland, ist es von enormer Bedeutung, wer dein Kunde ist. Denn hiervon hängt es ab, wie du den Umsatz deiner Lieferung versteuern musst. Unterscheiden musst du hier, ob dein Kunde ein Unternehmer ist, der deine Waren für sein Unternehmen erwirbt, oder ob es sich um eine Privatperson handelt, für die du die Fernverkaufsregelung des One-Stop-Shop-(OSS-)Verfahrens anwendest. Erfahre im 3. Teil unserer Serie mehr über das OSS-Verfahren.
Du lieferst an einen Unternehmer in der EU
Lieferst du an einen Unternehmer mit Sitz in der EU, musst du prüfen, ob deine Lieferung an diesen Unternehmer in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist. Dein Kunde wird dir seine USt-IdNr. des Mitgliedstaats vorlegen, in dem er ansässig ist, um die Steuerbefreiung zu erlangen. Die folgende Checkliste zeigt dir, was du dabei zu prüfen hast.