Das sind die grundlegenden Neuerungen
Seit 2025 gibt es nur noch eine wesentliche Grenze: Wenn dein Umsatz im Vorjahr maximal 25.000 € betrug, bist du Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Du musst dich nun nicht mehr am Jahresanfang fragen, ob du im laufenden Jahr „voraussichtlich“ die 100.000 €-Grenze überschreiten wirst. Solange du die 25.000 €-Grenze im Vorjahr eingehalten hast, giltst du ohne Wenn und Aber als Kleinunternehmer – es sei denn, du verzichtest freiwillig darauf.
Überschreitest du im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 €, endet der Kleinunternehmerstatus sofort mit dem Umsatz, der die Grenze übersteigt. Ab diesem Zeitpunkt musst du Umsatzsteuer ausweisen und darfst im Gegenzug auch Vorsteuer geltend machen. Bis dahin bleiben deine Umsätze steuerfrei, und du hast keinen Vorsteuerabzug.
Beispiel:
Du hast im Vorjahr 24.000 € Umsatz gemacht. 2025 wächst dein Unternehmen stark. Du bleibst so lange Kleinunternehmer, bis dein Umsatz 100.000 € übersteigt. Ab dann wechselst du automatisch zur Regelbesteuerung – und musst auch deine Buchhaltung entsprechend umstellen.