Wann bist du eigentlich Kleinunternehmer?
Wenn du nebenberuflich tätig bist, werden sich möglicherweise deine Umsätze in Grenzen halten. Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer musst du die Umsatzsteuer auf deine Umsätze nicht an das Finanzamt abführen (§ 19 UStG). Im Gegenzug dazu kannst du auch keine dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
Seit 2025 gibt es nur noch eine wesentliche Grenze: Wenn dein Umsatz im Vorjahr maximal 25.000 € betrug, bist du Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Du musst dich nun nicht mehr am Jahresanfang fragen, ob du im laufenden Jahr „voraussichtlich“ die 100.000 €-Grenze überschreiten wirst. Solange du die 25.000 €-Grenze im Vorjahr eingehalten hast, giltst du ohne Wenn und Aber als Kleinunternehmer – es sei denn, du verzichtest freiwillig darauf.
Überschreitest du im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 €, endet der Kleinunternehmerstatus sofort mit dem Umsatz, der die Grenze übersteigt. Ab diesem Zeitpunkt musst du Umsatzsteuer ausweisen und darfst im Gegenzug auch Vorsteuer geltend machen. Bis dahin bleiben deine Umsätze steuerfrei, und du hast keinen Vorsteuerabzug.