Deine Umsatzsteuererklärung 2024 (Teil 2 von 3)

Mit dieser Anleitung erstellst du fehlerfreie Umsatzsteuererklärungen

Im 2. Teil unserer Serie „Deine Umsatzsteuererklärung 2024“ zeigen wir dir, welche Informationen du auf Seite 1 bis Seite 4 deiner Umsatzsteuererklärung alles eintragen musst, um Steuernachzahlungen zu verhindern. Wir zeigen dir, wie du die Kleinunternehmerregelung optimal nutzt, um deine Steuerlast zu senken, und geben praktische Tipps zur Vorsteuernutzung, damit du das Maximum aus deiner Erstattung herausholen kannst. Außerdem erfährst du, wie du teure Fehler vermeidest und deine Buchhaltung effizient gestaltest.

Jörg Wilde

02.08.2025 · 12 Min Lesezeit

Seite 1 – Allgemeine Angaben Zeilen 15 bis 16: Dauer der Unternehmereigenschaft

Sieh dir auch die anderen beiden Teile unserer 3-teiligen Serie an:
Teil 1: Warum deine Umsatzsteuererklärung 2024 fehlerlos sein muss
Teil 3: So vermeidest du teure Fehler bei deiner Umsatzsteuererklärung 

Warst du das gesamte Jahr 2024 selbstständig, sind diese Zeilen für dich nicht relevant. Ansonsten fülle sie aus. Tue das beispielsweise, wenn du  

  • Existenzgründer bist oder  
  • deine Praxis oder deinen Betrieb im Jahr 2023 aufgegeben hast. 

Du möchtest den Beitrag lesen, aber hast noch keinen Zugriff?

Teste jetzt „Mein Steuer-Pilot“ und erhalte Zugriff auf eine Vielzahl von Spartipps, Mustervorlagen und Checklisten, um deine Steuern in den Griff zu bekommen!