Deine Umsatzsteuererklärung 2025 (Teil 2 von 4)

Mit dieser Anleitung erstellst du fehlerfreie Umsatzsteuererklärungen

Im 2. Teil unserer Serie „Deine Umsatzsteuererklärung 2025“ zeigen wir dir, welche Informationen du auf Seite 1 bis Seite 4 deiner Umsatzsteuererklärung alles eintragen musst, um Steuernachzahlungen zu verhindern. Wir zeigen dir, wie du die Kleinunternehmerregelung optimal nutzt, um deine Steuerlast zu senken, und geben praktische Tipps zur Vorsteuernutzung, damit du das Maximum aus deiner Erstattung herausholen kannst. Außerdem erfährst du, wie du teure Fehler vermeidest und deine Buchhaltung effizient gestaltest.

Jörg Wilde

25.02.2026 · 7 Min Lesezeit

Seite 1 – A. Allgemeine Angaben 

Sieh dir auch die anderen beiden Teile unserer 3-teiligen Serie an:

Teil 1: Warum deine Umsatzsteuererklärung 2024 fehlerlos sein muss

Teil 3: So vermeidest du teure Fehler bei deiner Umsatzsteuererklärung 

Teil 4: Mach deinen Vorsteuerabzug unangreifbar in deiner Umsatzsteuererklärung

Beginn/Ende der Unternehmereigenschaft (Zeilen 17 und 18) 

Deine Unternehmereigenschaft beginnt mit der ersten nach außen erkennbaren, auf eine unternehmerische Tätigkeit gerichteten Handlung, wenn du die ernsthafte Absicht hast, entgeltliche Leistungen auszuführen und diese Absicht objektiv belegen kannst (z. B. Mietvertrag, Investitionen, Marketingmaßnahmen). In den Zeilen 17 und 18 musst du aber nur Angaben machen, wenn dein Unternehmen nicht im ganzen Jahr 2025 tätig war. Maßgeblich ist dabei der tatsächliche Beginn oder das tatsächliche Ende der unternehmerischen Tätigkeit, nicht die Erfassung bei deinem Finanzamt. 

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