Digitale Betriebsprüfung 4.0
Wenn heute von einer digitalen Betriebsprüfung die Rede ist, klingt das nach Hightech und Fernzugriff aus dem Finanzamt. In der Praxis ist es nüchterner: Der Prüfer übernimmt deine steuerlich relevanten Daten aus der Finanzbuchführung, der Anlagenbuchhaltung oder dem elektronischen Kassensystem auf seinen eigenen Rechner. Grundlage sind die Datenzugriffsrechte nach § 147 Abs. 6 AO. Anschließend analysiert er die Buchungen mit spezieller Prüfsoftware. Das ist der Kern der digitalen Prüfung – nicht mehr und nicht weniger.
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