Wachstumschancengesetz

Abgabenordnung und Umsatzsteuergesetz: Diese Änderungen vereinfachen dir das Leben

Mit dem Wachstumschancengesetz plante die Bundesregierung die eine oder andere Entlastung für dich als Unternehmer. Doch nach Streitigkeiten mit den Bundesländern ist nicht viel von den geplanten Änderungen übrig geblieben. Letztendlich verspricht der Name „Wachstumschancengesetz“ nicht mehr das, was man von ihm erwarten könnte.

Jörg Wilde

06.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Neue Grenzen zur Buchführungspflicht

Wenn du ein kleines Unternehmen betreibst, wird dir diese Änderung zur Buchführungspflicht nützlich sein. Die Grenzen wurden nämlich erhöht. Bist du als gewerblicher Unternehmer oder Land- und Forstwirt tätig, gelten ab 2024 die folgenden Grenzen für die Buchführungspflicht:

  • bei einem Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Absatz 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes von mehr als 800.000 € im Kalenderjahr (zuvor 600.000 €) oder
  • bei selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen mit einem Wirtschaftswert (§ 46 des Bewertungsgesetzes) von mehr als 25.000 € (wie bisher) oder
  • bei einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80.000 € (zuvor 60.000 €) im Wirtschaftsjahr oder
  • bei einem Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 80.000 € (zuvor 60.000 €) im Kalenderjahr

Neue Grenzen für die Aufbewahrungspflichten

Beträgt die Summe deiner positiven Einkünfte aus

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