Das gilt bei der Gestaltung des Gehalts für deinen Ehepartner
Wie jeder andere Arbeitnehmer auch, muss dein Partner über sein Nettogehalt frei verfügen können. Immer wieder kommt es aber bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen zu Auszahlungspraktiken, die dem Fremdvergleich nicht standhalten. Überweise daher den Nettolohn auf ein Konto des Ehegatten. Im Gegensatz zu früheren Gestaltungen darf es sich hier um ein Oder-Konto handeln (Konto, das beide Ehegatten nutzen dürfen), auf das auch du Zugriff hast.
Barzahlungen haben zur Folge, dass das Finanzamt dann oft das Arbeitsverhältnis nicht anerkennt. (Lies hier mehr zum Thema Ehegatten-Arbeitsvertrag und wann das Finanzamt einen solchen anerkennt). Du kannst in diesem Fall das Gehalt sowie die gezahlten Abgaben und Steuern nicht als Betriebsausgabe abziehen. Es handelt sich dann um Privatentnahmen, die deinen steuerlichen Gewinn nicht mindern.
Wichtig:
Möglicherweise verweigert das Finanzamt die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses. Das muss aber nicht für die Sozialversicherung gelten, die eine eigene Beurteilung vornimmt. Dann zahlst du Sozialversicherungsbeiträge für ein steuerlich nicht anerkanntes Arbeitsverhältnis. Das ist besonders ärgerlich. Vermeide das, indem du meine Tipps genau befolgst.