Ehegatten-Arbeitsvertrag

Achte darauf, dass deine Gehaltszahlungen an deinen Ehegatten nicht zum Fallstrick werden

Bei Ehegatten ist es nicht unüblich, dass am Ende das gesamte Einkommen der Familie, also dein Unternehmensgewinn sowie der Arbeitslohn deines Ehegatten, wieder in einen Haushaltstopf fließen. Dies könnte dich dazu verleiten, das Gehalt deines angestellten Ehepartners gar nicht erst auszuzahlen. Dies ist ein Fehler. Erfahre im Folgenden, wie du es richtig machst.

Jörg Wilde

04.03.2024 · 5 Min Lesezeit

Das gilt bei der Gestaltung des Gehalts für deinen Ehepartner

Wie jeder andere Arbeitnehmer auch, muss dein Partner über sein Nettogehalt frei verfügen können. Immer wieder kommt es aber bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen zu Auszahlungspraktiken, die dem Fremdvergleich nicht standhalten. Überweise daher den Nettolohn auf ein Konto des Ehegatten. Im Gegensatz zu früheren Gestaltungen darf es sich hier um ein Oder-Konto handeln (Konto, das beide Ehegatten nutzen dürfen), auf das auch du Zugriff hast. 

Barzahlungen haben zur Folge, dass das Finanzamt dann oft das Arbeitsverhältnis nicht anerkennt. (Lies hier mehr zum Thema Ehegatten-Arbeitsvertrag und wann das Finanzamt einen solchen anerkennt). Du kannst in diesem Fall das Gehalt sowie die gezahlten Abgaben und Steuern nicht als Betriebsausgabe abziehen. Es handelt sich dann um Privatentnahmen, die deinen steuerlichen Gewinn nicht mindern. 

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