Crowdfunding und die Umsatzsteuer

Eine Gegenleistung erbringst du aus umsatzsteuerlicher Sicht dann, wenn der Kapitalgeber einen individuellen Vorteil hat.
Beispiel 1: Du lässt dein Projekt im Rahmen eines spendenbasierten Crowdfunding von den Kapitalgebern finanzieren. Umsatzsteuerlich liegt hier kein Leistungsaustausch vor, da du keine Gegenleistung erbringst.

