Antwort:
Ja, das darfst du.
Voraussetzung ist, dass die Schulung im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse liegt. Genau das ist bei den sogenannten Lkw-Modulen der Fall.
Was ist damit gemeint?
Lkw-Module sind Pflichtfortbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG). Jeder gewerbliche Fahrer von Lkw über 3,5 t muss regelmäßig an fünf Weiterbildungseinheiten à 7 Stunden teilnehmen – also insgesamt 35 Stunden in 5 Jahren. Ohne diese Nachweise darf dein Mitarbeiter keine gewerblichen Fahrten durchführen. Sie sind damit zwingende Voraussetzung für seine Einsatzfähigkeit.

