Darf ich als Arbeitgeber die Kosten für die Lkw-Module meines Mitarbeiters steuerfrei übernehmen?

Frage: Ich habe einen Mitarbeiter, der regelmäßig Lkw fährt. Nun steht die Pflichtfortbildung für Berufskraftfahrer an (sogenannte Lkw-Module). Darf ich als Arbeitgeber die Kosten dafür steuerfrei übernehmen?

Jörg Wilde

04.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort:

Ja, das darfst du.

Voraussetzung ist, dass die Schulung im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse liegt. Genau das ist bei den sogenannten Lkw-Modulen der Fall.

Was ist damit gemeint?

Lkw-Module sind Pflichtfortbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG). Jeder gewerbliche Fahrer von Lkw über 3,5 t muss regelmäßig an fünf Weiterbildungseinheiten à 7 Stunden teilnehmen – also insgesamt 35 Stunden in 5 Jahren. Ohne diese Nachweise darf dein Mitarbeiter keine gewerblichen Fahrten durchführen. Sie sind damit zwingende Voraussetzung für seine Einsatzfähigkeit.

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