Wer Freiberufler im Sinne des Steuerrechts ist, hat gegenüber Gewerbetreibenden eine Reihe von Vorteilen. Oft höre ich in meiner Beratungspraxis Aussagen wie diese: „Ich bin selbstständig und handle mit Computern. Weil ich ja keinen Chef habe, bin ich freiberuflich tätig.“
Das ist ein Trugschluss, denn was viele umgangssprachlich als Freiberuflichkeit oder als selbstständige Tätigkeit bezeichnen, hat oft nichts mit den steuerrechtlichen Fachbegriffen zu tun. In diesem Fall ist die Tätigkeit, der Computerhandel, gewerblich.
Die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist enorm wichtig. Diese Vorteile hast du beispielsweise, wenn du Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielst:
Vorteil 1: Du zahlst keine Gewerbesteuer
Du bist nicht gewerbesteuerpflichtig. Zwar können Gewerbetreibende Gewerbesteuer pauschal auf ihre Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Gleichzeitig ist in nahezu allen Gemeinden Deutschlands die Gewerbesteuer höher, in vielen sogar deutlich höher als die pauschale Anrechnung. Unternehmer zahlen daher meistens drauf, wenn sie gewerbesteuerpflichtig sind.