EDV-Berater, Programmierer und vergleichbare Berufe im EDV-Bereich haben regelmäßig Probleme, als Freiberufler anerkannt zu werden. Die Anerkennung als Freiberufler im EDV-Bereich ist mit einem abgeschlossenen Studium als Betriebswirt, Informatiker oder Ingenieur einfacher.
Sonderfall: EDV-Branche
Die Rechtsprechung geht bei der Entwicklung von Systemsoftware regelmäßig davon aus, dass eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Das gilt unabhängig davon, ob ein Studium abgeschlossen wurde oder nicht. Der BFH sieht in der Entwicklung von Systemsoftware eine Tätigkeit, die der eines Ingenieurs entspricht (Urt. v. 24.08.1995, Az. IV R 60/94).
Mittlerweile hat der BFH auch die folgenden Tätigkeiten als freiberuflich eingestuft
Ein Netzwerkadministrator (Diplom-Ingenieur), der Rechnernetzwerke durch Installation von Betriebssystem-Software einrichtet, betreut, Störungen im Netzwerk behebt, die eingesetzte Software im Einzelfall modifiziert und den Server mittels selbst entwickelter Hilfs- und Dienstprogramme überwacht, ist freiberuflich tätig (BFH, Urt. v. 22.06.2009, Az. VIII R 31/08).