Datenzugriff durch die Finanzverwaltung: So bereitest du ihn für dich vorteilhaft vor
Hast du deine Buchführung elektronisch erstellt, will dein Finanzamt diese auch elektronisch prüfen. Eine Folge davon ist, dass der Prüfer sich nicht mehr so lange bei dir aufhalten muss, weil er die Prüfungen heute in der Regel schneller erledigen kann. Erfahre in diesem Artikel, wie du Betriebsprüfung erfolgreich vorbereitest. So verhinderst du Verzögerungen und stellst sicher, dass nur die relevanten Daten zur Verfügung gestellt werden – ganz in deinem Sinne und im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen.
Hast du deine Buchführung elektronisch angefertigt, und bestehen keine Zweifel an der Berechtigung zum Datenzugriff, kann der Prüfer 3 mögliche Arten des Datenzugriffs anordnen:
Datenzugriff durch die Finanzverwaltung
Zugriff
Kurzbezeichnung
Folge
Direkter Zugriff
Z1
Der Prüfer arbeitet direkt und selbstständig mit deinem System.
Indirekter Zugriff
Z2
Der Prüfer weist deine Mitarbeiter direkt an deinem System an.
Datenträgerüberlassung
Z3
Der Prüfer erhält von dir einen Datenträger mit den Buchführungsdaten.
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