Entdecke im 1. Teil unserer großen Serie „Jahresabschluss Anlage EÜR“ was genau du in die Felder 4 bis 20 eintragen musst, um deine EÜR effektiv zu gestalten und als Kleinunternehmer Steuern geschickt zu minimieren. Finde klare Anleitungen zur korrekten Handhabung von Betriebseinnahmen, Umsatzsteuerpflicht und der Nutzung von Firmenwagen. Wir zeigen dir, wie du deine privaten und betrieblichen Finanzen in Einklang bringst, und geben wertvolle Tipps zur Vermeidung von Stolpersteinen bei Vermietung, Arbeitszimmer und weiteren steuerlichen Aspekten. Ein unverzichtbarer Leitfaden für eine optimale Steuererklärung und finanzielle Sicherheit!
Jörg Wilde
11.10.2025 ·
6 Min Lesezeit
Zeilen 4 bis 10: Allgemeine Angaben
Du ermittelst deine Einkünfte als Grundlage der Einkommensteuerfestsetzung grundsätzlich für ein Kalenderjahr. Als Freiberufler oder Kleinunternehmer lässt du die Felder in Zeile 4 frei, denn ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr gibt es bei dir nicht. Erzielst du Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, ist das Wirtschaftsjahr für dich grundsätzlich der Zeitraum vom 1.7. bis 30.6. des Folgejahres. Trage diesen Zeitraum dann ein.
Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr
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