Steuerfreiheit für Zuschläge bei Mehrarbeit
Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich festgelegte oder an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei werden. Als Vollzeitarbeit gelten:
- mindestens 34 Wochenstunden bei tariflich geregelte Arbeitszeit,
- 40 Wochenstunden bei nicht tariflich festgelegten Arbeitszeiten.
Außerdem soll eine steuerliche Begünstigung für Prämien eingeführt werden, die Arbeitgeber zahlen, wenn Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeit ausweiten. Missbrauch soll ausgeschlossen werden.