Vorsteuerabzug: So kommt die Umsatzsteuer zurück

Achte auf diese 4 wichtigen Besonderheiten beim Vorsteuerabzug

Entdecke die entscheidenden Punkte zum Vorsteuerabzug. In diesem Artikel erfährst du, wie du Bewirtungsaufwendungen steuerlich geltend machst, warum ein Wohnungswechsel steuerlich berücksichtigt werden kann und welche Regeln für Übernachtungs- und Verpflegungskosten gelten. Diese Eckpunkte könnten einen erheblichen Einfluss auf deine Finanzen haben, also lies weiter, um mehr über den Vorsteuerabzug und seine Feinheiten zu erfahren.
V65_Vorsteuerabzug_Teil 4_Achte auf diese 4 wichtigen Besonderheiten beim Vorsteuerabzug

Maik Czwalinna

22.01.2024 · 2 Min Lesezeit

1. Bewirtungsaufwendungen 

Angemessene Bewirtungsaufwendungen darfst du zu 70 % als Betriebsausgaben ansetzen. Die Vorsteuer kannst du hingegen zu 100 % geltend machen. 

Du darfst den gesamten Vorsteuerbetrag abziehen, soweit du die betriebliche Veranlassung nachweisen kannst. Nur Bewirtungsaufwendungen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung unangemessen sind, bleiben vom Vorsteuerabzug – ebenso wie vom Betriebsausgabenabzug – ausgeschlossen. 

Trinkgeld gehört selbstverständlich auch zu deinen Betriebsausgaben. Du kannst es also zu 70 % steuerlich geltend machen. Darin ist aber keine Umsatzsteuer enthalten.

2. Umzugskosten

Dein Wohnungswechsel  

Du kannst, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind, auch Kosten für deinen Wohnungswechsel bei der Vorsteuer berücksichtigen. 

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