DARUM GEHT ES
Bist du Mitglied in einem Berufsverband, kannst du diese Kosten als Betriebsausgabe geltend machen, wenn der Berufsverband einen Bezug zu deinem Unternehmen hat.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Es handelt sich nicht um einen Berufsverband. Beiträge zu Berufsverbänden müssen einen klaren beruflichen Bezug haben. Beiträge zu Vereinigungen ohne direkten beruflichen Nutzen (z. B. private Vereine oder Freizeitgruppen) sind nicht absetzbar. Ohne ordnungsgemäße Belege (Mitgliedschaftsbestätigungen, Rechnungen oder Zahlungsnachweise) können die Beiträge nicht abgesetzt werden. Manche Beiträge enthalten einen Spendenanteil, der steuerlich anders behandelt wird. Dieser Anteil ist in der EÜR nicht abzugsfähig.
Achte darauf, dass es sich oftmals um Gebühren handelt, die keinen Vorsteuerabzug auslösen.
Achte auf die Vollständigkeit der Belege und darauf, dass auf der Gebührenrechnung der Grund der Gebühr aufgeführt ist.

