DARUM GEHT ES
Auch in deinem Unternehmen können Versicherungen anfallen. Haben die Versicherungen einen Bezug zu deinem Unternehmen, z. B. Haftpflichtversicherungen, Rechtschutzversicherungen, die Versicherung der betrieblichen Pkw, sind diese Kosten eine Betriebsausgabe.
Die berufliche Unfallversicherung kann von dir als Unternehmer abgesetzt werden, wenn sie dein betriebliches Unfallrisiko abdeckt.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung einer GmbH bezüglich deines Geschäftsführers ist ebenfalls eine Betriebsausgabe.
Wendest du die Prämien für eine Praxis-Ausfallversicherung aus betrieblichen Mitteln auf und machst du diese steuerlich geltend, sind die Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall steuerpflichtige Betriebseinnahmen.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Die Versicherung deckt keinen betrieblichen Schaden ab.
Die 19%ige Versicherungssteuer wird oftmals mit der Umsatzsteuer verwechselt und entsprechend als Vorsteuer geltend gemacht.

