DARUM GEHT ES
Lädst du deine Geschäftsfreunde zu einem Abendessen im Restaurant ein, kannst du 70 % der Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen. Den Vorsteuerabzug kannst du aber zu 100 % ungekürzt vornehmen. Wichtig ist, dass du dir vom Wirt einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg ausstellen lässt.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Der Bewirtungsbeleg enthält nicht alle erforderlichen Angaben, wie Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung.
Mein Tipp:
Fülle den Beleg direkt nach der Bewirtung aus. Lass ihn nicht erst buchen. In den meisten Fällen wird er dann unausgefüllt archiviert und erst vom Prüfer bemängelt.