Warum musst du die private Nutzung versteuern?
Sobald du deinen Firmenwagen auch privat nutzt, entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil. Steuerlich wird dieser so behandelt, als würdest du zusätzliches Einkommen in Form der privaten Pkw-Nutzung erhalten. Dieser Vorteil unterliegt sowohl der Einkommensteuer als auch in der Regel der Umsatzsteuer. Im Ergebnis wird durch die Versteuerung der privaten (Mit-)Nutzung der Betriebsausgabenabzug teilweise wieder neutralisiert.
Die 1-Prozent-Regelung
Die einfachste, aber häufig auch teuerste Methode zur Versteuerung ist die sogenannte 1-Prozent-Regelung. Dabei wird jeden Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerter Vorteil angesetzt. Zusätzlich kommen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer hinzu.

