Steuersnacks

Dezemberhilfe bleibt steuerfrei 

Im Winter 2022/2023 hat die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, um dich als Bürgerinnen und Bürger von den gestiegenen Energiepreisen zu entlasten.

Maik Czwalinna

19.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Durch sie haben die Energieversorger für Dezember 2022 keinen Gasabschlag erhoben. Parallel dazu gab es die neuen §§ 123 bis 126 EStG. Durch sie sollte über eine höchst komplizierte Berechnung die Dezemberhilfe auch bei Privatpersonen – als sonstige Einkünfte – im Veranlagungszeitraum 2023 der Einkommensteuer unterliegen. 

Weil das nicht praktikabel war, hat der Gesetzgeber die §§ 123 bis 126 EStG wieder abgeschafft. Bei Privatpersonen bleibt die Dezemberhilfe also steuerfrei. 

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