DARUM GEHT ES
Nutzt du für eine Dienstreise deinen privaten Pkw und nicht einen Firmenwagen, kannst du regelmäßig die vom Fiskus festgesetzten 0,30 € je Entfernungskilometer (Motorrad, Moped etc. = 0,20 €) als Werbungskosten ansetzen oder deinem Unternehmen als Nutzungsentgelt in Rechnung stellen.
Weniger bekannt ist, dass du statt der 0,30 € selbst anhand deiner Gesamtkosten einen individuellen Kilometersatz für deine Dienstreisen errechnen kannst. Eine Vergleichsrechnung kann sich für dich lohnen.
Schritt 1: Berechne zunächst alle Kosten für dein Fahrzeug einschließlich Abschreibungen für das entsprechende Kalenderjahr.
Schritt 2: Dividiere die ermittelten Kosten durch die von dir im Jahr gefahrenen Kilometer.
Schritt 3: Multipliziere die €-Angabe pro Kilometer mit der Anzahl der dienstlich gefahrenen Kilometer.
Das Ergebnis kannst du steuerlich geltend machen.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Du musst den Anfangskilometerstand zu Beginn des Jahres sowie den Endkilometerstand am Ende des Jahres nachweisen.
Du musst die Kilometer für deine Dienstreisen in deinen Reisekostenabrechnungen aufführen.
Du musst die Belege für die Fahrzeugkosten sammeln
Eine Vergleichsrechnung kann sich für dich lohnen, denn die Kilometerpauschale für die Reisekosten liegt häufig weit unter den tatsächlich entstandenen Kosten pro Kilometer.