DARUM GEHT ES
Musst du als Unternehmer oder einer deiner Mitarbeiter aus dienstlichen Gründen vereisen, entstehen deinem Unternehmen kosten. Das können beispielsweise Kosten für die Unterbringung, die Verpflegung oder die Fahrtkosten sein.
Lass dir oder deinem Mitarbeiter alle Kosten durch Rechnungen bescheinigen. Sie sind bei dir nämlich eine Betriebsausgabe.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Bei längeren Dienstreisen prüft das Finanzamt immer die betriebliche Veranlassung. Dies gilt im besonderen Maße, wenn die Dienstreise in der üblichen Urlaubsregion vorgenommen wird.
Nimmst du auch Angehörige mit auf die Dienstreise, sieht das Finanzamt immer auch einen privaten Anlass darin.
Archiviere die Unterlagen für die Dienstreise als einen Vorgang. So ist er bei einer Prüfung schnell griffbereit und du musst nicht jeden Beleg suchen.