Seit dem 01.01.2026 werden elektronische Steuerbescheide zur Regel (§ 122a AO in Folge des 4. Bürokratieentlastungsgesetzes). Papierbescheide werden nur noch in Ausnahmefällen versandt.
Neu ist: Eine Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe ist nicht mehr nötig. Wer seine Steuererklärung digital einreicht, erhält den Bescheid künftig automatisch zum Abruf im Elster-Postfach oder anderen digitalen Systemen.
Papierbescheide sind nur noch auf Antrag möglich. Du kannst diese allerdings nur für die Zukunft formlos und ohne Begründung beantragen, und zwar einmalig oder dauerhaft.
Neu ist auch: Ein digital bereitgestellter Bescheid gilt am 4. Tag nach Bereitstellung als bekannt gegeben – unabhängig davon, wann oder ob du die Benachrichtigungs-E-Mail des Finanzamts tatsächlich siehst. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die einmonatige Einspruchsfrist.

