Aktuelles Revisionsverfahren

E-Rechnung: Klarheit für Kleinunternehmer dringend nötig

Seit dem 01.01.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich – auch Kleinunternehmer sind grundsätzlich betroffen. Laut dem aktuellen BMF-Schreiben vom 18.03.2025 dürfen Kleinunternehmer zwar weiterhin über Papier oder PDF abrechnen (§ 34a Satz 4 UStDV), doch sorgt eine Formulierung in den neuen Anwendungshinweisen für Verwirrung: Das BMF macht die E-Rechnung durch Kleinunternehmer offenbar wieder von der Zustimmung des Empfängers abhängig.

Maik Czwalinna

07.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Nach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) ist diese Einschränkung nicht nur unnötig, sondern widerspricht dem erklärten Ziel der Vereinheitlichung: Die Zustimmungspflicht für E-Rechnungen wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 gerade abgeschafft.

Der DStV fordert daher eine Korrektur der entsprechenden Verwaltungsanweisung (Abschn. 14.7a Abs. 3 UStAE), um für mehr Rechtssicherheit und Klarheit in der Praxis zu sorgen.

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