Nach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) ist diese Einschränkung nicht nur unnötig, sondern widerspricht dem erklärten Ziel der Vereinheitlichung: Die Zustimmungspflicht für E-Rechnungen wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 gerade abgeschafft.
Der DStV fordert daher eine Korrektur der entsprechenden Verwaltungsanweisung (Abschn. 14.7a Abs. 3 UStAE), um für mehr Rechtssicherheit und Klarheit in der Praxis zu sorgen.
Mein Praxis-Tipp für dich:
Wenn du als Kleinunternehmer freiwillig E-Rechnungen im XML-Format (z. B. ZUGFeRD oder XRechnung) ausstellen möchtest, hol dir am besten eine kurze Zustimmung des Kunden ein – etwa per E-Mail, in deinen AGB oder direkt im Vertrag. Eine formlose Erklärung reicht aus. Du solltest sie aber dokumentieren.