DARUM GEHT ES
Der Fiskus verlangt von dir, sofern du Umsätze im B2B-Bereich tätigst, zukünftig die Anschaffung von Hard- und Software, die E-Rechnungen erhalten und versenden können. Alle Kosten, die dir in diesem Zusammenhang entstehen, sind für dich eine Betriebsausgabe. Dazu gehören nicht nur deine Anschaffungskosten für die Hard- und Software, sondern beispielsweise auch Kosten für Beratung, Planung, Implementierung und Ausbildung deiner Mitarbeiter
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Du musst die Kosten nachweisen.
Deine E-Rechnungen erfüllen nicht die Vorschriften der §§ 14, 14a UStG.
Auch wenn dir der Umstieg schwerfallen sollte, solltest du ihn dennoch schnellstmöglich vornehmen. Tatsächlich spart dir die E-Rechnung am Ende Geld und Zeit.

