Viele Unternehmer fragen sich: Müssen wirklich alle Buchhaltungstätigkeiten an ein Steuerbüro vergeben werden? Die Antwort lautet: Nein – bestimmte Arbeiten darf auch ein selbstständiger Bilanzbuchhalter übernehmen.
Welche Aufgaben dürfen Bilanzbuchhalter übernehmen?
Bereits heute umfasst der Tätigkeitsbereich u. a.:
- Buchung laufender Geschäftsvorfälle
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Anfertigung von Lohnsteuer-Anmeldungen
Damit können Unternehmen ihre laufende Buchhaltung teilweise auslagern, ohne zwingend einen Steuerberater einzuschalten.
Geplante Erweiterungen laut Steuerberatungsgesetz
Mit dem 9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, dessen Referentenentwurf am 19. August 2025 veröffentlicht wurde, sollen die Befugnisse künftig noch erweitert werden.
Geplant ist, dass selbstständige Bilanzbuchhalter auch Kontenpläne anlegen dürfen. Diese Tätigkeit wird als „verwandt“ mit der Buchung laufender Geschäftsvorfälle eingestuft – und soll daher nicht länger Steuerberatern vorbehalten sein.
Wichtige Einschränkungen bleiben bestehen
Trotz der Erweiterungen gibt es Grenzen: Die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung bleibt auch künftig ausschließlich Steuerberatern (oder den Unternehmern selbst) vorbehalten. An dieser Stelle sieht der Entwurf keine Lockerungen vor.
Für Unternehmen bedeutet die Gesetzesänderung mehr Flexibilität und Kostenersparnis. Durch die erweiterten Befugnisse können selbstständige Bilanzbuchhalter zusätzliche Aufgaben übernehmen – allerdings bleiben zentrale steuerliche Pflichten weiterhin beim Steuerberater.