DARUM GEHT ES
Kaufst du dir Fachliteratur, kannst du sie als Betriebsausgaben absetzen. Dabei ist es für den Betriebsausgabenabzug nicht wichtig, ob es sich um ein Paper Book oder ein E-Book handelt. Maßgeblich ist das Thema des Buches. Es muss ein betrieblicher Zusammenhang bestehen.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Es handelt sich nicht um Fachliteratur. Literatur mit allgemeinem oder privatem Nutzen, z. B. Ratgeber oder Zeitungen, wird oft als nicht abzugsfähig eingestuft. Bei Mischverwendung kann der Abzug insgesamt verweigert werden. Eine Aufteilung in privat und beruflich genutzte Anteile ist nicht zulässig. Ohne ordnungsgemäße Belege (Rechnungen mit deinem Namen und deiner Anschrift) wird der Abzug verweigert.
Sorge dafür, dass der Titel aus der Eingangsrechnung hervorgeht.