Wann du die Anlage SZ ausfüllen musst
Lies auch die anderen Teile unserer Serie „Prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung“
Teil 1: So gelingt dir eine prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Jahr 2025
Teil 2: EÜR schnell vorbereiten – Praktische Tipps für eine fehlerfreie Übertragung in MeinElster
Teil 3: Effektiv Steuern sparen: So erfasst du Betriebsausgaben korrekt und optimierst deine Steuererklärung
Teil 4: Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Erfahre, wie du alle relevanten Kosten korrekt geltend machst und Steuern sparst
Teil 5: Weitere Angaben zur Gewinnermittlung: Wie du Entnahmen und Einlagen korrekt dokumentierst und steuerlich nutzt
Führe ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft und machst in deiner EÜR Schuldzinsen als Betriebsausgaben geltend, musst du die Anlage SZ abgeben, sobald die übrigen Schuldzinsen 2.050 € im Jahr übersteigen. Schuldzinsen für Darlehen, mit denen ausschließlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagevermögen finanziert werden, bleiben dabei außen vor. Die Anlage SZ braucht das Finanzamt, um prüfen zu können, ob wegen Überentnahmen ein Teil deiner Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbar ist.
Worum es in § 4 Abs. 4a EStG geht
Grundsätzlich darfst du Schuldzinsen für betriebliche Darlehen als Betriebsausgaben abziehen. Entnimmst du aber mehr Geld oder Werte aus dem Betrieb, als dein Gewinn und deine Einlagen hergeben (Überentnahmen), werden bestimmte Schuldzinsen als „nicht abziehbare Schuldzinsen“ behandelt. Die Regelung soll verhindern, dass private Ausgaben über den Betrieb finanziert und die dafür anfallenden Zinsen steuerlich abgesetzt werden.

