Prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Teil 6 von 6)

Fehler vermeiden bei der Anlage SZ: Mit diesen Tipps meisterst du die Anlage SZ ohne Stress

Im 6. und letzten Teil unserer Serie „Prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ widmen wir uns der Anlage SZ, denn wer als Einzelunternehmer Schuldzinsen abziehen möchte, sollte genau wissen, wann dies möglich ist und wann nicht. In diesem Beitrag erfährst du, wie du die Anlage SZ korrekt ausfüllst und welche steuerlichen Auswirkungen deine Entnahmen und Einlagen auf die Abzugsfähigkeit von Zinsen haben. Du erhältst wichtige Informationen zu den relevanten gesetzlichen Regelungen und kannst so sicherstellen, dass du alle steuerlichen Vorteile nutzt.

Jörg Wilde

05.01.2026 · 5 Min Lesezeit

Wann du die Anlage SZ ausfüllen musst

Lies auch die anderen Teile unserer Serie „Prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung“



Teil 1: So gelingt dir eine prüfungssichere Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Jahr 2025

Teil 2: EÜR schnell vorbereiten – Praktische Tipps für eine fehlerfreie Übertragung in MeinElster

Teil 3: Effektiv Steuern sparen: So erfasst du Betriebsausgaben korrekt und optimierst deine Steuererklärung

Teil 4: Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Erfahre, wie du alle relevanten Kosten korrekt geltend machst und Steuern sparst

Teil 5: Weitere Angaben zur Gewinnermittlung: Wie du Entnahmen und Einlagen korrekt dokumentierst und steuerlich nutzt

Führe ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft und machst in deiner EÜR Schuldzinsen als Betriebsausgaben geltend, musst du die Anlage SZ abgeben, sobald die übrigen Schuldzinsen 2.050 € im Jahr übersteigen. Schuldzinsen für Darlehen, mit denen ausschließlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagevermögen finanziert werden, bleiben dabei außen vor. Die Anlage SZ braucht das Finanzamt, um prüfen zu können, ob wegen Überentnahmen ein Teil deiner Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbar ist.

Worum es in § 4 Abs. 4a EStG geht

Grundsätzlich darfst du Schuldzinsen für betriebliche Darlehen als Betriebsausgaben abziehen. Entnimmst du aber mehr Geld oder Werte aus dem Betrieb, als dein Gewinn und deine Einlagen hergeben (Überentnahmen), werden bestimmte Schuldzinsen als „nicht abziehbare Schuldzinsen“ behandelt. Die Regelung soll verhindern, dass private Ausgaben über den Betrieb finanziert und die dafür anfallenden Zinsen steuerlich abgesetzt werden.

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