Fortbildungskosten

Als Freiberufler und gewerblicher Unternehmer darfst du dich auch fortbilden. Sind die Fortbildungskosten betrieblich veranlasst, sind sie eine Betriebsausgabe. Das gilt auch, wenn nicht du als Unternehmer, sondern dein Arbeitnehmer an der Fortbildung teilnimmt. Auch hier gilt: Ist die Fortbildung betrieblich veranlasst, handelt es sich um Betriebsausgaben. Insbesondere diese Kosten sind absetzbar: Teilnahmegebühren, Prüfungsgebühren, Kosten für Arbeits- und Lernmaterialien, Reisekosten, Verpflegungskosten m Übernachtungskosten

Jörg Wilde

14.07.2025 · 1 Min Lesezeit

DARUM GEHT ES



Als Freiberufler und gewerblicher Unternehmer darfst du dich auch fortbilden. Sind die Fortbildungskosten betrieblich veranlasst, sind sie eine Betriebsausgabe. Das gilt auch, wenn nicht du als Unternehmer, sondern dein Arbeitnehmer an der Fortbildung teilnimmt. Auch hier gilt: Ist die Fortbildung betrieblich veranlasst, handelt es sich um Betriebsausgaben. Insbesondere diese Kosten sind absetzbar:



Teilnahmegebühren

Prüfungsgebühren

Kosten für Arbeits- und Lernmaterialien

Reisekosten

Verpflegungskosten

Übernachtungskosten

DAS SIND DIE STOLPERSTEINE



Der betriebliche Zusammenhang kann nicht hergestellt werden, weil es sich nicht um eine typische berufliche Fortbildung handelt.



Es handelt sich nicht um Fortbildungskosten, sondern um Kosten für eine Erstausbildung

Mein Tipp:

Bist du dir nicht sicher, ob eine berufliche Fortbildung vorliegt, frag bei deinem Finanzamt nach. Erkennt das Finanzamt die Kosten nicht als Betriebsausgabe an, bleibt immer noch der Abzug als Sonderausgabe im Rahmen deiner persönlichen Steuererklärung.

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