DARUM GEHT ES
Als Freiberufler und gewerblicher Unternehmer darfst du dich auch fortbilden. Sind die Fortbildungskosten betrieblich veranlasst, sind sie eine Betriebsausgabe. Das gilt auch, wenn nicht du als Unternehmer, sondern dein Arbeitnehmer an der Fortbildung teilnimmt. Auch hier gilt: Ist die Fortbildung betrieblich veranlasst, handelt es sich um Betriebsausgaben. Insbesondere diese Kosten sind absetzbar:
Teilnahmegebühren
Prüfungsgebühren
Kosten für Arbeits- und Lernmaterialien
Reisekosten
Verpflegungskosten
Übernachtungskosten
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Der betriebliche Zusammenhang kann nicht hergestellt werden, weil es sich nicht um eine typische berufliche Fortbildung handelt.
Es handelt sich nicht um Fortbildungskosten, sondern um Kosten für eine Erstausbildung
Bist du dir nicht sicher, ob eine berufliche Fortbildung vorliegt, frag bei deinem Finanzamt nach. Erkennt das Finanzamt die Kosten nicht als Betriebsausgabe an, bleibt immer noch der Abzug als Sonderausgabe im Rahmen deiner persönlichen Steuererklärung.

