Geschenke an Geschäftspartner

1. Du darfst deinem Geschäftsfreund bzw. einem Nichtarbeitnehmer in einem Kalenderjahr zwar mehrere Geschenke machen. Alle deine Geschenke dürfen aber insgesamt nicht mehr als 50 € inklusive Umsatzsteuer betragen. 2. Du musst die Geschenke gesondert in deiner Buchführung aufzeichnen und den Namen des Beschenkten auf dem Einkaufsbeleg notieren. 3. Geschenke an deine Geschäftsfreunde sind bei diesen eine Betriebseinnahme, die du versteuern musst. Möchtest du dies verhindern, musst du eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG (30 %) vornehmen und den Beschenkten darauf hinweisen. Aber Achtung: Der Pauschbetrag zählt auch zu dem Geschenk!

Jörg Wilde

14.07.2025 · 1 Min Lesezeit

DARUM GEHT ES

  1. Du darfst deinem Geschäftsfreund bzw. einem Nichtarbeitnehmer in einem Kalenderjahr zwar mehrere Geschenke machen. Alle deine Geschenke dürfen aber insgesamt nicht mehr als 50 € inklusive Umsatzsteuer betragen.
  2. Du musst die Geschenke gesondert in deiner Buchführung aufzeichnen und den Namen des
    Beschenkten auf dem Einkaufsbeleg notieren.
  3. Geschenke an deine Geschäftsfreunde sind bei diesen eine Betriebseinnahme, die du versteuern musst. Möchtest du dies verhindern, musst du eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG (30 %) vornehmen und den Beschenkten darauf hinweisen. Aber Achtung: Der Pauschbetrag zählt auch zu dem Geschenk!

    Beispiel: Du hast deinem Geschäftsfreund ein Geschenk in Höhe von 15 Euro netto gemacht: Das
    Geschenk kostet 15 € netto.

    Bruttowert des Geschenks (19 % Umsatzsteuer) 17,85 €
    30 % Pauschalsteuer, § 37b EStG von 17,85 € 5,35 €
    5,5 % SoliZu von 5,35 € 0,29 €
    7 % Kirchensteuer von 5,35 € 0,37 €
    Wert der Zuwendung 23,86 €

DAS SIND DIE STOLPERSTEINE

Es werden an eine Person mehrere Geschenke gemacht, die 50-€-Grenze aber nicht berücksichtigt. Die Pauschalversteuerung wird bei der Berechnung der 50-€-Grenze nicht als Geschenk berücksichtigt. Aufzeichnungspflichten zu den Geschenken werden verletzt.

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