Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetragsrechner unterstützt dich bei der Ermittlung der steuerlichen Auswirkungen eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7 g EStG. Mit wenigen Eingaben kannst du ermitteln, wie sich die Bildung einer Rücklage auf die Steuerlast auswirkt – sowohl im Jahr der Rücklagenbildung als auch in den Folgejahren.
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Michael Konetzny

24.06.2025

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Zielgruppe
Steuerverantwortliche, Controller, Geschäftsführer sowie externe Berater von kleinen und mittleren Unternehmen, die Investitionen planen und dabei steuerliche Gestaltungsspielräume optimal nutzen wollen


Typische Fragen, die der Rechner beantwortet
In welchem Jahr soll der Investitionsabzugsbetrag gebildet werden?
Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Bildung und in den Folgejahren?
Wie hoch ist die voraussichtliche Steuerbelastung ohne Berücksichtigung eines Abzugsbetrags?
Welcher Betrag soll voraussichtlich investiert werden und wie hoch wäre der mögliche Abzugsbetrag?
Wie verändert sich die Steuerbelastung mit und ohne Abzug über den Betrachtungszeitraum?
Lohnt sich die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags aus steuerlicher Sicht?


Anwendung: Schritt für Schritt
Im Tabellenblatt „Eingaben“ sind zunächst das Jahr der Bildung des Investitionsabzugsbetrags, die voraussichtlichen Jahresergebnisse und die voraussichtliche Steuerbelastung für das laufende Jahr und die drei Folgejahre einzutragen.

Im Tabellenblatt „Berechnung“ wird dann geprüft, wie sich die Steuerbelastung verändert, wenn der Abzugsbetrag in Anspruch genommen wird. Dazu wird die Steuerbelastung mit und ohne Investitionsabzugsbetrag berechnet. Die Ergebnisse zeigen auf, wie hoch die Steuerersparnis im Jahr der Bildung ist – und welche steuerlichen Effekte sich in den Folgejahren durch die Auflösung der Rücklage ergeben.

Praxistipp

Nutze den Rechner insbesondere im Rahmen der Jahresabschlussvorbereitung oder bei der Investitionsplanung am Jahresende. Gerade bei schwankenden Ergebnissen kann der Investitionsabzugsbetrag gezielt zur Glättung der Steuerlast eingesetzt werden. Achte dabei aber auch auf die Voraussetzungen für die tatsächliche Investition in den Folgejahren – denn eine fehlerhafte Nutzung kann zu rückwirkenden Korrekturen führen.