Aktuelles Urteil

Kinderbetreuung durch die Großeltern: Übertragung des BEA-Freibetrages

Die Übertragung des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrages (BEA-Freibetrag) ist ausgeschlossen, wenn der nicht betreuende Elternteil widerspricht und das Kind regelmäßig und in erheblichem Umfang betreut. Dies ist in der Praxis oft schwer zu überprüfen.

Maik Czwalinna

25.10.2024 · 3 Min Lesezeit

Das FG Rheinland-Pfalz hat geprüft, ob ein Widerspruch gegen die Übertragung des BEA-Freibetrags gerechtfertigt ist, wenn das Kind in der Nähe des widersprechenden Elternteils bei Verwandten (z.B. Großeltern) lebt und eine genaue Überprüfung der Betreuung wegen familiärer Spannungen schwierig ist.

Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag

Für jedes zu berücksichtigende Kind gewährt der Fiskus einen Freibetrag in Höhe von 3.192 € für das Existenzminimum (Kinderfreibetrag) und in Höhe von 1.464 € für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG).

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