Jahresabschluss Anlage EÜR (Teil 6 von 8)

Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten richtig erfassen und absetzen

Erfahre im 6. Teil unserer Serie „Jahresabschluss Anlage EÜR“, wie du als Unternehmer deine Fahrzeugkosten optimieren kannst! Von der intelligenten Nutzung der Entfernungspauschale bis zur klugen Entscheidung bei Leasingoptionen – dieser Beitrag liefert praxisnahe Tipps, um deine Betriebsausgaben zu maximieren und Steuern zu sparen. Entdecke die Feinheiten der Kostendeckelung und erfahre, wie du den Überblick über deine Fahrzeugausgaben behältst. Mit verständlichen Beispielen und klaren Anleitungen zeigen wir dir, wie du das Beste aus deinen geschäftlichen Fahrten herausholst.

Jörg Wilde

12.01.2024 · 3 Min Lesezeit

Zeile 65: Leasingkosten

Hier berücksichtigst du die monatlichen Leasinggebühren und auch eine etwaige Sonderzahlung für dein geleastes Kraftfahrzeug. Die Leasingsonderzahlung kannst du sofort als Betriebsausgabe abziehen. Voraussetzung ist allerdings, dass du das Fahrzeug ausschließlich betrieblich nutzt und die Vertragslaufzeit 60 Monate nicht überschreitet. 

Zeile 67: Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen

Hier erfasst du die festen und laufenden Kosten für deine Fahrzeuge, die in deinem Betriebsvermögen sind, soweit du sie nicht bereits in anderen Zeilen berücksichtigt hast. In dieser Zeile berücksichtigst du auch alle sonstigen Flug- und Fahrtkosten, die dir aus beruflichen oder betrieblichen Gründen entstanden sind, wie Taxikosten, Bahntickets oder Fahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr. 

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