Zeile 65: Leasingkosten
Hier berücksichtigst du die monatlichen Leasinggebühren und auch eine etwaige Sonderzahlung für dein geleastes Kraftfahrzeug. Die Leasingsonderzahlung kannst du sofort als Betriebsausgabe abziehen. Voraussetzung ist allerdings, dass du das Fahrzeug ausschließlich betrieblich nutzt und die Vertragslaufzeit 60 Monate nicht überschreitet.
Zeile 67: Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen
Hier erfasst du die festen und laufenden Kosten für deine Fahrzeuge, die in deinem Betriebsvermögen sind, soweit du sie nicht bereits in anderen Zeilen berücksichtigt hast. In dieser Zeile berücksichtigst du auch alle sonstigen Flug- und Fahrtkosten, die dir aus beruflichen oder betrieblichen Gründen entstanden sind, wie Taxikosten, Bahntickets oder Fahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr.