Buchungssätze für Einnahmen-Überschuss-Rechner (Teil 1 von 2)

Mit diesen Buchungen erleichterst du dir die Arbeit für deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Sinnvolle und zielgerichtete Aufzeichnungen und Buchungen helfen dir, den Überblick über deine betrieblichen Finanzen zu behalten. Dafür wurde die Buchführung ursprünglich erfunden. Inzwischen ist sie die wesentliche Grundlage für die Besteuerung deiner Einkünfte und Umsätze geworden. Das Finanzamt interessiert sich besonders dafür, ob du deine Buchführung ordnungsgemäß erledigst. In unserer 2-teiligen Serie „Buchungssätze für Einnahmen-Überschuss-Rechner“ gebe ich dir eine Reihe von Buchungstipps für 10 Geschäftsvorfälle, die erfahrungsgemäß immer wieder Fragen aufwerfen. Du kannst meine Buchungsvorschläge, die ich dir anhand von Beispielen erläutere, sofort in deiner Buchführung umsetzen.

Maik Czwalinna

02.07.2024 · 9 Min Lesezeit

Arbeitszimmer, häusliches

Als Unternehmer kannst du mit einem Arbeitszimmer in deiner Wohnung oder deinem selbst bewohnten Haus Steuern sparen. Voraussetzung ist, dass du dieses Zimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich für dein Unternehmen verwendest. Das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit sein. Du kannst dann die Kosten dafür ab 2023 in unbegrenzter Höhe abziehen.

Abziehen kannst du alle Kosten, die direkt mit dem Zimmer zusammenhängen (anteilige Miete, Abschreibungen oder Finanzierungskosten) oder die du anteilig dem Zimmer zuordnen kannst (Strom, Heizung usw.).

Kosten, die du steuerlich geltend machen kannst, buchst du auf das Konto Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil) (Konto 4288 im SKR 03 oder 6348 im SKR 04). Auch die Homeoffice-Pauschale von bis zu 1.260 € pro Jahr buchst du auf dieses Konto.

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