Arbeitszimmer, häusliches
Als Unternehmer kannst du mit einem Arbeitszimmer in deiner Wohnung oder deinem selbst bewohnten Haus Steuern sparen. Voraussetzung ist, dass du dieses Zimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich für dein Unternehmen verwendest. Das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit sein. Du kannst dann die Kosten dafür ab 2023 in unbegrenzter Höhe abziehen.
Abziehen kannst du alle Kosten, die direkt mit dem Zimmer zusammenhängen (anteilige Miete, Abschreibungen oder Finanzierungskosten) oder die du anteilig dem Zimmer zuordnen kannst (Strom, Heizung usw.).
Kosten, die du steuerlich geltend machen kannst, buchst du auf das Konto Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil) (Konto 4288 im SKR 03 oder 6348 im SKR 04). Auch die Homeoffice-Pauschale von bis zu 1.260 € pro Jahr buchst du auf dieses Konto.