Monatliche Sachbezüge für Arbeitnehmer

Du kannst deinen Arbeitnehmern monatlich Sachbezüge in Höhe von bis zu 50 € lohnsteuerfrei zugutekommen lassen. Im Rahmen der 50-€-Grenze sind z. B. begünstigt: Rabatte, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses von dritter Seite erhält, Gutscheine und Geldkarten bis 50 €, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die unentgeltliche Bewirtung bei lohnsteuerpflichtigen Geschäftsleitungssitzungen, die Gewährung von Versicherungsschutz bei einer Kranken- oder freiwilligen Unfallversicherung, die Gewährung von Jobtickets im Rahmen einer Barlohnumwandlung und Sachgeschenke, etwa ein Buch oder eine CD, auch wenn diese ohne besonderes persönliches Ereignis des Arbeitnehmers gewährt werden. Die Aufwendungen für die Sachwerte sind bei dir eine Betriebsausgabe.

Jörg Wilde

14.07.2025 · 1 Min Lesezeit

DARUM GEHT ES

Du kannst deinen Arbeitnehmern monatlich Sachbezüge in Höhe von bis zu 50 € lohnsteuerfrei zugutekommen lassen. Im Rahmen der 50-€-Grenze sind z. B. begünstigt:

Rabatte, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses von dritter Seite erhält,
Gutscheine und Geldkarten bis 50 €, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind,
die unentgeltliche Bewirtung bei lohnsteuerpflichtigen Geschäftsleitungssitzungen,
die Gewährung von Versicherungsschutz bei einer Kranken- oder freiwilligen Unfallversicherung,
die Gewährung von Jobtickets im Rahmen einer Barlohnumwandlung und
Sachgeschenke, etwa ein Buch oder eine CD, auch wenn diese ohne besonderes persönliches Ereignis des Arbeitnehmers gewährt werden.

Die Aufwendungen für die Sachwerte sind bei dir eine Betriebsausgabe

DAS SIND DIE STOLPERSTEINE

Die 50-€-Grenze wird nicht beachtet.

Mein Tipp:

Halte in der Buchführung die Namen der Mitarbeiter fest, die den obigen Sachbezug erhalten, und bewahre die Belege bei den Lohnunterlagen auf.

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