DARUM GEHT ES
Du kannst deinen Arbeitnehmern monatlich Sachbezüge in Höhe von bis zu 50 € lohnsteuerfrei zugutekommen lassen. Im Rahmen der 50-€-Grenze sind z. B. begünstigt:
Rabatte, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses von dritter Seite erhält,
Gutscheine und Geldkarten bis 50 €, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind,
die unentgeltliche Bewirtung bei lohnsteuerpflichtigen Geschäftsleitungssitzungen,
die Gewährung von Versicherungsschutz bei einer Kranken- oder freiwilligen Unfallversicherung,
die Gewährung von Jobtickets im Rahmen einer Barlohnumwandlung und
Sachgeschenke, etwa ein Buch oder eine CD, auch wenn diese ohne besonderes persönliches Ereignis des Arbeitnehmers gewährt werden.
Die Aufwendungen für die Sachwerte sind bei dir eine Betriebsausgabe
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Die 50-€-Grenze wird nicht beachtet.
Halte in der Buchführung die Namen der Mitarbeiter fest, die den obigen Sachbezug erhalten, und bewahre die Belege bei den Lohnunterlagen auf.